Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Diese Bedingungen gelten nur für Verkäufe und Lieferungen, die an Betriebe von Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, an juristische Personen des öffentlichen Rechts oder an öffentlich-rechtliche Sondervermögen erfolgen.

2. Die Ware wird zu den am Tag der verbindlichen Bestellung geltenden Preisen berechnet. Der Preis ist aus Kostengründen von der Liefermenge abhängig. Stimmen Bestell- und Liefermenge nicht überein, behalten wir uns eine Preiskorrektur vor. Reklamationen müssen sofort nach Erhalt der Ware vorgebracht werden. Zahlung ist sofort ohne jeden Abzug oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu leisten; falls Schecks hereingenommen werden, gelten diese erst dann als Zahlung, wenn die Einlösung erfolgt ist. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vom Verkäufer anerkannt oder ihm gegenüber gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

3. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht in jedem Fall erst mit völliger Bezahlung des Kaufpreises nebst Umsatzsteuer auf den Käufer über. Besteht mit diesem eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen vom Verkäufer gelieferten Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vorbehalten. Soweit vor völliger Bezahlung des Kaufpreises nebst Umsatzsteuer die gelieferte Ware vom Käufer weiterveräußert wird, tritt an ihre Stelle die Forderung des Käufers aus dem Erlös. Diese Forderung tritt der Käufer an den Verkäufer schon jetzt in Höhe des Kaufpreises nebst Umsatzsteuer bis zu dessen völliger Bezahlung ab.

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen behalten wir uns das Eigentum nach Maßgabe der Verkaufs- und Lieferbedingungen vor.

4. Leihgebinde bleiben Eigentum des Verkäufers; sie dürfen nur zur Lagerung der vom Verkäufer gelieferten Waren verwendet werden.

5. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie sofort nach Erhalt der Ware vorgebracht werden und vom Verkäufer noch nachgeprüft werden können. Der Käufer hat bei Lieferung mangelhafter Ware lediglich Anspruch auf Ersatzlieferung. Ist diese gleichfalls mangelhaft, kann er nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Kauf rückgängig machen.

Für die Eignung der zu befüllenden Gebinde und Anlagen (z. B. Sauberkeit, Dichtigkeit, Füllmenge usw.) ist der Käufer verantwortlich.

6. Erfüllungsort für beide Teile ist der jeweilige Sitz des Verkäufers.

7. Für Streitigkeiten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Klagen des Verkäufers sind nach seiner Wahl auch die Gerichte an seinem jeweiligen Sitz zuständig, wenn Käufer Vollkaufmann ist.

 

Verkauf von Heizöl und Festen Brennstoffen

Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren.

Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggfs. technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter www.oelheizung.info und www.energiespartipps-oel.de/waerme sowie www.energiespartipps-festbrennstoffe.de

Verkauf von Kraftstoffen

Informationen über den effizienten Einsatz von Kraftstoffen und über Anbieter von Maßnahmen zu Energieeffizienzverbesserungen und Energieeinsparungen finden Sie unter www.bfee-online.de sowie unter www.energiespartipps-oel.de/auto.