Energielexikon
Förderabgabe/Förderzins
(Englisch: Royalties)
Förderabgaben und Förderzinsen werden von den Unternehmen fĂŒr das Recht gezahlt,
BodenschÀtze wie z. B. Erdöl und Erdgas zu fördern. EmpfÀnger dieses Entgelts sind
Staaten und LĂ€nder, aber auch private GrundeigentĂŒmer.
In Deutschland wird die Förderabgabe seit dem 1. Januar 1982 von den BundeslÀndern
auf der Grundlage des Bundesberggesetzes durch Verordnung festgelegt. Bemessungsgrundlage
ist beim Erdöl der Marktwert der frei gehandelten Mengen in DM je Tonne
und beim Erdgas der von den Gewinnungsunternehmen erzielte Preis in DM je Kilowattstunde.
Der Regelsatz der Förderabgabe betrÀgt 10 %. Bei Vorliegen bestimmter
Voraussetzungen kann dieser Satz auf maximal 40 % angehoben werden; es sind aber
auch eine Unterschreitung des Regelsatzes und eine völlige Aussetzung der Förderabgabe
möglich.
Förderzinsen werden in Deutschland nur insoweit gezahlt, als die Förderung auf der
Grundlage von KonzessionsvertrÀgen erfolgt, die bis zum Jahr 1934 mit privaten
GrundeigentĂŒmern geschlossen wurden. EmpfĂ€nger sind hier im Wesentlichen Privatpersonen,
Unternehmen und Gemeinden.