Energielexikon

Förderabgabe/Förderzins

(Englisch: Royalties)

Förderabgaben und Förderzinsen werden von den Unternehmen fĂŒr das Recht gezahlt, BodenschĂ€tze wie z. B. Erdöl und Erdgas zu fördern. EmpfĂ€nger dieses Entgelts sind Staaten und LĂ€nder, aber auch private GrundeigentĂŒmer.

In Deutschland wird die Förderabgabe seit dem 1. Januar 1982 von den BundeslÀndern auf der Grundlage des Bundesberggesetzes durch Verordnung festgelegt. Bemessungsgrundlage ist beim Erdöl der Marktwert der frei gehandelten Mengen in DM je Tonne und beim Erdgas der von den Gewinnungsunternehmen erzielte Preis in DM je Kilowattstunde. Der Regelsatz der Förderabgabe betrÀgt 10 %. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann dieser Satz auf maximal 40 % angehoben werden; es sind aber auch eine Unterschreitung des Regelsatzes und eine völlige Aussetzung der Förderabgabe möglich.

Förderzinsen werden in Deutschland nur insoweit gezahlt, als die Förderung auf der Grundlage von KonzessionsvertrĂ€gen erfolgt, die bis zum Jahr 1934 mit privaten GrundeigentĂŒmern geschlossen wurden. EmpfĂ€nger sind hier im Wesentlichen Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden.

Zurück zur Übersicht